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Was genau versteht man eigentlich unter der österreichischen Forschungsprämie?

Die Forschungsprämie in Höhe von 14% der Gesamtaufwendungen in Forschung und experimenteller Entwicklung kann von in Österreich ansäßigen Unternehmen aller Größen beantragt werden. Die Forschungsprämie kann von F&E-aktiven Unternehmen aller Branchen rückwirkend (seit 2012) geltend gemacht werden. Es werden sowohl eigene F&E-Kosten, als auch Auftragsforschung, gefördert. Die Förderung der Auftragsforschung ist auf maximal 1 Mio. EUR pro Jahr begrenzt. Die Prämie wird in der Regel als Gutschrift des steuerpflichtigen Unternehmens verbucht, kann unter gewissen Voraussetzungen jedoch auch ausgezahlt werden.

Forschungszulage

FÜR WEN?

Österreichische KMU und Großunternehmen

FÜR WAS?

Forschung und experimentelle Entwicklung

WIE VIEL?

14% der F&E-Gesamtaufwendungen!

Die 3 wichtigsten Vorteile der Forschungszulage für Ihr Unternehmen

Rechtssicherheit

Wird ein Antrag auf die Forschungszulage bewilligt, besteht nach dem FZulG ein Rechtsanspruch auf die Förderung. Dadurch erhalten Unternehmen Planungssicherheit auch für künftige Vorhaben.

Einfache Beantragung

Die Forschungszulage ist das F&E-Fördermittel mit dem besten Aufwand-Nutzen-Verhältnis. Wir übernehmen den Großteil der Arbeit und benötigen nur etwa 4-6 Stunden Ihrer Zeit bis zur Bewilligung. Den Rest erledigen wir für Sie!

Vielfältigkeit

Es gibt keine thematischen Einschränkungen: Jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen ist anspruchsberechtigt, sofern es die F&E-Kriterien der Forschungszulage erfüllt. Besonders prädestiniert sind innovative Tech-Firmen, Maschinenbauer, Chemieunternehmen sowie Unternehmen aus dem Life-Science-Sektor.

Forschungsprämie in Österreich: Förderung für innovative Unternehmen

Die österreichische Forschungsprämie richtet sich an Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung (F&E) investieren und dadurch innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln möchten. Mit einer attraktiven steuerlichen Rückerstattung von bis zu 14 % der förderfähigen F&E-Ausgaben soll die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen gestärkt werden. Die Prämie ist themenoffen und kann von Unternehmen aller Branchen in Anspruch genommen werden, solange die Projekte den Kriterien der F&E-Definition entsprechen.

Die Antragstellung erfolgt einfach über die Steuererklärung, wobei sowohl Kleinunternehmer als auch große Unternehmen antragsberechtigt sind. Eine sorgfältige Dokumentation der F&E-Aktivitäten ist erforderlich, um die Nachvollziehbarkeit und Validität der Aufwendungen sicherzustellen.

So erfüllen Sie die Kriterien für die Forschungszulage

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Daniela Ebner

Partner Managerin | +49 40 2549377

Jetzt beraten lassen

Neuartigkeit

Sie gewinnen mit Ihrem Projekt neue Kenntnisse oder Fähigkeiten, die Ihr Unternehmen voranbringen

Ihre Innovation geht über den aktuellen Stand der Technik in Ihrem Markt hinaus

Technische Risiken

Ihr Projekt kann durch Unwägbarkeiten oder Unsicherheiten gefährdet werden, was theoretisch zum Scheitern führen kann

Wirtschaftliche Risiken sind in diesem Zusammenhang nicht relevant

Planmäßigkeit

Ihr Projekt umfasst klar definierte Aufgaben und Ziele

Es liegt ein detaillierter Arbeitsplan vor, einschließlich Ressourcenplanung und festgelegten Meilensteinen

Einige unserer Partner

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Der übliche Ablauf der Beantragung der Forschungsprämie

1

Fragebogen ausfüllen

Sie füllen einen kurzen Fragebogen aus, der uns bei der Identifikation Ihrer Kosten der betrieblichen Forschung und experimentellen Entwicklung hilft.

2

Antragserstellung durch GrantLift

Unser Team aus erfahrenen Ingenieuren, Betriebswirten und Anwälten erarbeiten den Fördermittel-Antrag in enger Abstimmung mit Ihnen. Wir optimieren die Bemessungsgrundlage um die maximale Förderhöhe für Ihr Unternehmen herauszuholen.

3

Einreichung des Antrags

GrantLift wird Ihren Antrag auf die Förderprämie einreichen und eventuelle Rückfragen der Bescheidstelle zur Erstellung Ihres Gutachtens beantworten.

4
5

Entscheidung durch Finanzamt

Nach der Erstellung des Gutachtens wird Ihr Antrag dem Finanzamt zur Verfügung gestellt, welches über die Erteilung der Forschungsprämie entscheidet.

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